Erklärfilm
Erklärfilm Berufliches Gymnasium - Version für Computer
Erklärfilm Berufliches Gymnasium - Version für Smartphones
Quelle: https://www.schulministerium.nrw/erklaerfilm-berufliches-gymnasium
Unsere interne Bezeichnung | BGY | Informationen für Sie | |
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Ihr jetziger / voraussichtlicher Abschluss | Mittlerer Schulabschluss mit der Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bzw. Versetzung in die Einführungsphase (Klasse 11) des Gymnasiums | Flyer
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Ihr Ziel | Allgemeine Hochschulreife (AHR) | ||
Ihre Ansprechpartner | Timo Redlich, Oberstudienrat | ||
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Im Gegensatz zu den Berufsschülern, die nur zweimal wöchentlich am Berufskolleg unterrichtet werden, besuchen Schülerinnen und Schüler die vollzeitschulischen Bildungsgänge täglich - für eine Dauer von ein bis drei Jahren.
Die Bildungsgänge unterscheiden sich hinsichtlich der Eingangsvoraussetzungen, das heißt, welchen Abschluss die Schüler aus der Sekundarstufe I mitbringen, und natürlich hinsichtlich der möglichen Abschlüsse, die am Berufskolleg erreicht werden können. Dementsprechend dauert die jeweilige Ausbildung auch unterschiedlich lang.
Alle Bildungsgänge führen zu einer beruflichen Qualifizierung und ermöglichen zugleich den Erwerb der allgemeinen Abschlüsse der Sekundarstufe II, zum Beispiel die Fachhochschulreife, sowie das Nachholen von Sekundarstufe-I-Abschlüssen, zum Beispiel des Hauptschulabschlusses.
Sie verfügen über keinen Abschluss, dann bietet Ihnen dieser Bildungsgang die Möglichkeit, den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und/oder betriebliche Praxis) zu erwerben.
Dieser Bildungsgang richtet sich an alle, die den Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) besitzen und den Mittleren Schulabschluss ggf. mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Fachoberschulreife ggf. mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) erreichen möchten.
Die Allgemeine Hochschulreife, ist das Ziel in unserem »Wirtschaftsgymnasium«. Eingangsvoraussetzung ist hierfür der Mittlere Schulabschluss mit mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Fachoberschulreife mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe).